PLANUNGSBÜRO LAUER UND HUGO

Flucht- und Rettungspläne gem. ArbStättVO § 4 (4)/DIN ISO 23601/BGV A8

Ein Flucht- und Rettungsplan wird nach DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010 erstellt und dient der Darstellung von Flucht- und Rettungswegen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden die dem Betrachter den Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie bzw. zu einem sicheren Ort anzeigen. Außerdem wird man bei entsprechendem „Studium“ unseres Planes über die bestehenden Feuerlösch- und Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhaltensregeln in 3 Sprachen informiert.

Um eine schnelle Orientierung zu ermöglichen, müssen Flucht- und Rettungspläne lagerichtig erstellt und angebracht werden. Weiterhin ist der Standort des Planes so zu wählen, dass er gut sichtbar ausgehängt und eine ständig ausreichende Beleuchtung des Planes gewährleistet ist.

Flucht- und Rettungspläne sind stets auf aktuellem Stand zu halten.