PLANUNGSBÜRO LAUER UND HUGO

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Der Feuerwehrplan ist ein vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten, sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Beurteilung der Lage. Feuerwehrpläne unterliegen aus Gründen der Einheitlichkeit der DIN 14095. Sie sind durch den Betreiber oder den Eigentümer der Anlage mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder örtlichen Feuerwehr abzustimmen.

Feuerwehrpläne bestehen aus der allgemeinen Objektinformation, dem Übersichtsplan und Geschossplänen. Sonderpläne wie z. B. Lageplan, Entwässerungsplan, RWA Plan und weitere textliche Erläuterungen können zusätzlich erforderlich sein.

Voraussetzungen zur Erstellung eines Feuerwehrplans: Feuerwehrpläne müssen von fachlich qualifizierten Personen erstellt werden, die in den Bereichen baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz, abwehrender Brandschutz, Gefahrenstoffe Arbeitsschutz, über ausreichende Sachkunde verfügen. Feuerwehrpläne sind stets auf aktuellem Stand zu halten. Sie sind mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu überprüfen. Sie werden bei der Feuerwehr, der Brandschutzbehörde und am Objekt hinterlegt.